Vorraussetzung für den Beginn der Motorflugausbildung
Um selbst ein Motorflugzeug zu fliegen, benötigt man eine JAR-FCL Lizenz. Diese
Lizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen Motorflugzeugen zu nicht
gewerblichen Zwecken. Bereits mit 16 Jahren (mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
kann mit der Ausbildung zum Privatflugzeugführer begonnen werden. Vor Beginn der
Ausbildung
wird ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister,
sowie eine Flugtauglichkeitsuntersuchung von einem Fliegerarzt benötigt.
Adressen von Fliegerärzten können wir ihnen am Flugplatz geben,
oder per E-Mail schicken. Einfach eine E-Mail mit dem Betreff "Fliegerärzte"
schicken an
Diese Formalitäten sind leider nötig um den strengen deutschen Gesetzen zu
entsprechen.
Ist die Ausbildung schwierig?
Eigentlich nicht, sie ist nur sehr umfangreich und hängt von
den Fähigkeiten des einzelnen Flugschülers ab. Die Ausbildung
ist sehr interessant, weil man sich mit vielen verschiedenen Ausbildungseinheiten
auseinandersetzt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert ca. ein Jahr. In der Regel wird bei passendem
Wetter an jedem Wochenende geschult.
Die theoretische und praktische Ausbildung findet am Flugplatz Verden-Scharnhorst
statt. Der theoretische Anteil der Ausbildung deckt alle für die Prüfung notwendigen Themenbereiche
ab und wird in der Regel in den Wintermonaten durchgeführt.
Der praktische Anteil der Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden.
Während der Ausbildung ist zusätzlich noch der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
notwendig.
Der Flugschein lässt sich durch Zusatzberechtigungen fast beliebig erweitern.
Wann machen Sie Ihren ersten Flug?
Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit zu einem Schnupperflug
und beantworten gerne Ihre Fragen.
Der Verdener Luftfahrt Verein freut sich über alle Luftsportinteressierten.
Haben sie noch Fragen? Mailen Sie uns an
|